Erdbestattung
Folgende Erdbestattungen sind möglich:
- Reihengrab mit gärtnerischer Gestaltung sowie Einfassung und Grabstein
- Reihengrab ohne gärtnerische Gestaltung (amerikanisches Grab) nur Gedenkplatte eben mit Rasennarbe
- Reihengrab anonym (nur Rasenfläche)
- Wahlgrab (Einzel- und Doppel-, Dreier- )
- Urnenreihengrab (Erdgrab mit gärtnerischer Gestaltung)
- Urnenreihengrab anonym (nur Rasenfläche)
- Urnenreihengrab/ Urnenstele
- Urnenwahlgrab/ Urnendoppelstele
- Aschenstreufeld (in Alsdorf zentral auf dem Nordfriedhof )
- Muslimische Wahlgrabstätte (zentral auf dem Friedhof Alsdorf-Kellersberg)
- Ehrengrabstätte
Reihengräber:
Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, die erst im
Todesfall vergeben werden. Sie werden der Reihe nach belegt und können
somit nicht ausgewählt werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung
und sie werden eingeebnet.
Ein Reihengrab ohne gärtnerische Gestaltung (amerikanisches Grab) wie auch
ein anonymes Reihengrab, ist mit dem normalen Reihengrab gleichzusetzen.
Ein Reihengrab hat z.B. in Alsdorf eine Ruhefrist von 25 Jahren.
Wahlgräber:
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.
Nach Ablauf der Ruhefrist eines Verstorbenen kann eine weitere Bestattung
erfolgen. Das Nutzungsrecht von Wahlgräbern kann verlängert werden.
Obwohl das Wort Wahlgrab eine Auswahl der Grabstätte vermuten lässt, ist
dies in der Regel nicht möglich.
- I. Einzelwahlgrab
- II. Doppelwahlgrab
- III.Dreierwahlgrab
Alle Wahlgräber können auch zu einem Familiengrab gestaltet werden. Sie sind selbst zu pflegen.