Feuerbestattung
Urnenwahlgrab:
- In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich.
- Es kann als Familiengrabstätte dienen.
Anonymes Urnenreihengrab:
- Die Gräber werden nach Reihenfolge vergeben, es besteht keine Auswahlmöglichkeit eines bestimmten Platzes.
- Die Rasenpflege wird vom Friedhofspersonal übernommen.
Urnenstele:
- Integriert in die parkähnlichen Landschaften der Friedhöfe, handelt es sich hierbei um die oberirdische Urnenbestattung. Diese erfolgt in einem Nischensystem, deren Einzelfächer durch Steinplatten verschlossen werden.
- Die Steinplatten können mit Zeichen und Daten versehen werden. Jede Urnenstelenkammer kann nur für eine Urne genutzt werden.
- Es entfällt der individuelle Pflegeaufwand.
- Die Ruhefrist endet nach 15 Jahren, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Urnendoppelstele:
- vom Aussehen kein Unterschied zur Urnenstele
- es können zwei Urnen beigesetzt werden
- die Urnendoppelstele besitzt die Eigenschaft eines Wahlgrabes, die Ruhefrist kann verlängert werden