Geschichte
Herr Johannes Maassen bekam am 13.Dezember 1955 eine Auszeichnung in Form einer Urkunde des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. für seine Fachkundigkeit und kompetente Beratung.
Seit 1894 also seit nun mehr 110 Jahren ist Bestattungen Maassen in Alsdorf vertreten, und wird bereits in der dritten Generation von Johannes Josef Maassen und seiner Frau Isabella Maassen fortgeführt.
Bestattungen Maassen
- berät sie im Sterbefall umfassend und kompetent (auf Wunsch auch zuhause)
- betreut Sie dank eines 24-Stunden-Service im Trauerfall sofort
- organisiert in Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung und Trauerfeier
- erledigt für Sie alle Formalitäten, Behördengänge und Terminabstimmungen, und kontrolliert gewissenhaft den Ablauf der Bestattung
- überführt zu jedem Bestattungsort von Aus- ins Inland und von In- ins Ausland
- beantragt Versicherungsleistungen
- verauslagt bestimmte Fremdleistungen ( z.B Totenschein, wenn der Verstorbene im Krankenhaus verstorben ist)
- meldet, wo nötig den Sterbefall ( Vereine, Gewerkschaften etc.)
- hilft bei der Auswahl der Grabform, sowie des Sarg's oder Urne.
- verfügt und berät zu einem umfangreichen Angebot von Trauerartikeln
- kümmert sich um eine würdige und feierliche Aufbahrung (auf Wunsch mit begleitender Musik)
- berät bei der Herstellung und dem Layout der Trauerkarten und -anzeigen
- erstellt eine überschaubare Abrechnung
Warum gibt es Beerdigungen, was vesteht man unter Angehörigen?
In Deutschland gilt es als Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen, den Verstorbenen zu bestatten.
Als Angehörige gelten z.B auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis.
Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind soweit bekannt, die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das Sozialamt des Sterbeortes ein Begräbnis.
Zu den Bestattungspflichten gehört, dass der Leichnam des Verstorbenen oder seine Asche auf einem öffentlichen Begräbnisplatz (Friedhofszwang) oder an einer ausgewiesenen Stelle im Meer (Urnen-Seebegräbnis) beigesetzt wird. Ausnahmen gelten z.B. für Bischöfe und Ordensgeistliche.
Zu den Pflichten gehört auch die Erfüllung des letzten Willens, sofern hierzu ein Dokument existiert.